Kommentare und Stellungnahmen 
zur Evaluation des ProstSchG

Kommentar des BVNM

Was die Evaluation aus Sicht des BVNM unter Beweis stellt: Aus einem schlechten Gesetz, das an der Lebensrealität Prostituierter vorbeigeht und Profiteure stärkt, kann auch eine Evaluation kein gutes Gesetz machen. 

 

2002 wurde mit dem Prostitutionsgesetz (ProstG) der erste Versuch unternommen die Lebenssituation Prostituierter zu verbessern. Die Evaluation dieses Gesetzes ergab, dass das angestrebte Ziel nicht erreicht werden konnte. 

 

2017 wurde mit dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) ein zweiter Versuch unternommen die Lebenssituation Prostituierter zu verbessern. Auch dieses Gesetz hat keine spürbare Verbesserung gebracht - auch wenn die Evaluation des KFNs etwas anderes behauptet. Die Evaluation weist aber, wie beschrieben, erhebliche Mängel auf und ist in ihrer Aussagekraft daher wenig zuverlässig. 

 

In den vergangenen 23 Jahren wurden Profiteure der Prostitution erheblich in ihrer Position gestärkt. Der Sexkauf erfuhr eine Normalisierung. Deutschland ist zum Zielland für Menschenhandel und Sextourismus geworden. Prostitution ist keine sexuelle Dienstleistung, sondern eine Form von Gewalt gegen Frauen. Sie lässt sich nicht regulieren und verwalten. Stattdessen braucht es einen mehrdimensionalen Ansatz, der aus sozialen Hilfen für Prostituierte, Prävention und Aufklärung sowie strafrechtlichen Regelungen besteht. Eine erneute Überarbeitung der Gesetzgebung zu Prostitution in Deutschland muss neue Wege gehen!

SOLWODI Deutschland: Aktuell Nr. 175

Eine verpasste Gelegenheit – Die Evaluierung des Prostituiertenschutzgesetzes

Kommunales Frauenreferat der Stadt Wiesbaden

Am 24. Juni 2025 veröffentlichte das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN), die lange erwartete Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG). Da sich die Erkenntnisse des Teams der Forscherinnen und Forscher wenig mit den Erkenntnissen vor Ort decken, stellt das kommunale Frauenreferat seine evidenzbasierten Erkenntnisse aufbereitet zur Verfügung.

Stellungnahme der AGGB

Die fünf wichtigsten Kernaussagen sind: 

  • Die Evaluation des KFN verfehlt aus Sicht der AGGB das eigentliche Ziel eines effektiven Gewaltschutzes in der Prostitution, da sie strukturelle Gewalt, Ausbeutung und Menschenhandel nicht systematisch adressiert und das Dunkelfeld unzureichend berücksichtigt.
  • Die Methodik ist leider unzureichend: Trotz hoher Rücklaufquote bleibt unklar, wer die Fragebögen tatsächlich beantwortet hat, und qualitative Interviews mit Betroffenen waren zu selten und oberflächlich, während Profiteure und Freier unverhältnismäßig viel Raum erhielten.
  • Die Darstellung der Zielgruppe in der Evaluation – vorwiegend deutsche, gebildete und versicherte Frauen im Nebenerwerb – weicht stark von der Realität ab, wie sie aus der Praxis bekannt ist, wo meist sehr junge, oft migrantische und mehrfach belastete Frauen betroffen sind.
  • Besonders scharf kritisieren wir die Vorschläge des KFN, die eine Anmeldung zur Prostitution auch für Hochschwangere, Minderjährige und Obdachlose ermöglichen sollen – was als gefährlicher Tabubruch und staatliche Legitimierung von Ausbeutung und Gewalt gesehen wird.
  • Die Evaluation wird als wissenschaftlich fragwürdig, ideologisch voreingenommen und politisch folgenlos bewertet – statt Schutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen zu stärken, droht sie, das System Prostitution durch technokratische Regulierung zu stabilisieren.

Stellungnahme Zeromacho

Die Männer von Zeromacho Deutschland widersprechen vehement der Einschätzung des ProstSchG und des ProstG durch den vorliegenden Evaluationsbericht und ziehen das folgende Fazit:


Das ProstSchG hat KEINE Stärken. Das ProstSchG hat NUR Schwächen. Die Schwächen wurden leider NICHT aufgezeigt. Da die Schwächen NICHT behebbar sind, hat das ProstSchG KEIN Potential und MUSS ersetzt werden durch ein SEXKAUFVERBOT entsprechend dem Nordischen Modell.

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