BVNM
Positionspapier zu Prostitution und Gleichstellung
Berlin, Oktober 2024
Der Das System Prostitution kann nicht losgelöst von der Gesellschaft und der Entwicklung der Gleichstellung der Geschlechter betrachtet werden. Es nimmt Einfluss auf das Geschlechter-verhältnis und die Geschlechterbilder. Auftrag des Staates nach Artikel 3 Absatz 2 des Deutschen Grundgesetzes ist, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen und besteh-ende Nachteile zu beseitigen, um so echte Gleichstellung zu garantieren.
Positionspapier zu Prostitution und Sexualsassistenz
Berlin, Juni 2025
Der Bundesverband Nordisches Modell e.V. setzt sich für eine Gesellschaft ein, in der das Recht aller Menschen auf sexuelle Selbstbestimmung und die Autonomie als integraler Bestandteil der Menschenwürde geschützt werden. Die Einwilligung in eine sexuelle Handlung durch Bezahlung herzustellen (aktive Sexualassistenz), fällt nicht unter gesellschaftliche Teilhabe im Sinne der Menschenwürde, sondern stellt eine Form des Sexkaufs dar. Das gilt gleichermaßen für Menschen mit und ohne Behinderung.
Das System Prostitution läuft dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und Autonomie entgegen. Die Anliegen von Menschen mit Behinderung dürfen nicht zum Spielball der finanziellen Interessen der Prostitutionsindustrie werden. Die aktive Sexualassistenz/Sexualbegleitung wird von Akteuren der Prostitutionsindustrie ins Feld geführt, um beispielsweise Sperrbezirksregelungen für Prostitution aufzuweichen und so den Prostitutionsmarkt zu vergrößern. Unter dem Begriff Sexualassistenz wird nicht nur ein neuer Geschäftszweig der Prostitutionsindustrie befördert, sondern auch eine weitere Normalisierung der Prostitution betrieben, die die tatsächlichen Gewalt- und Ausbeutungsverhältnisse verschleiert. Der Bundesverband Nordisches Modell e.V. lehnt jegliche Form des Sexkaufs und jegliche Form der Förderung des Systems Prostitution ab.
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