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Berlin, 23.05.2024

PRESSEMITTEILUNG

75 Jahre Grundgesetz – Für effektiven Schutz durch Einführung des Nordischen Modells

Der Umgang mit Prostitution ist eine grundsätzliche Frage

Das deutsche Grundgesetz, das am 23. Mai 1949 in Kraft trat, stellt Würde und Unveräußerlichkeit von Menschenrechten an erste Stelle. Es verpflichtet die Verfassungsorgane, die Gleichstellung zu fördern, die körperliche Unversehrtheit zu schützen und dem Sozialstaatsprinzip gerecht zu werden. Im Bereich der Prostitution versagt unser Staat bei der Einhaltung des Grundgesetzes in eklatanter Weise: Er verkennt, dass sich Männer einer freien sozialen Marktwirtschaft verantwortungsfrei Einwilligung kaufen, seit Deutschland 2002 mit der Institutionalisierung von Sexkauf begonnen hat. 

 

Gemäß Art. 1 (2) GG bekennt sich das deutsche Volk zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. Indem der deutsche Gesetzgeber Sexkauf erlaubt, missachtet er dieses Bekenntnis und verletzt seine Schutzpflichten aus Art. 2 (2) Satz 1 GG in Verbindung mit Art. 1 (1) GG gegenüber jedem Einzelnen, insbesondere gegenüber Minderjährigen, Art. 6 (2) GG, die auch regelmäßig Opfer von Sexkäufern werden. Seit über 20 Jahren sind die getroffenen Maßnahmen der deutschen Staatsorgane evident unzureichend, so dass das Bundesverfassungsgericht heute die Verletzung dieser staatlichen Schutzpflichten feststellen müsste. 

 

Prostituierte müssen permanent verschiedenste Nötigungs- und Gewalthandlungen abwehren.

 

„Das beginnt schon bei mehrfacher Frage der Freier nach sexuellen Handlungen ohne Kondom. Die Deutschen Straf- und Prostitutionsgesetze gehen an der Lebensrealität der Prostitution vollständig vorbei. Es gibt keine Zeugen, die Prostituierten kennen ihrer Rechte nicht oder haben Angst sie auszuüben. Und von Menschenhandel und Zwangsprostitution haben wir dabei noch gar nicht gesprochen, sagt Ina Hansmann, Vorstand beim Bundesverband Nordisches Modell.

 

Die gegenwärtigen Gesetze verkennen, dass Prostitution Ausdruck struktureller Ungleichheit ist und zementiert die Machtasymmetrien zwischen den Geschlechtern und zwischen arm und reich. Der Staat ist aus dem Sozialstaatsprinzip verpflichtet sicherzustellen, dass dieses Ungleichgewicht nicht ausgenutzt werden kann und Privatautonomie herzustellen, wenn er schon den Rechtsverkehr für Sexkauf eröffnet. Privatautonomie und Sozialstaatsprinzip sind überragend wichtige Gemeinschaftsgüter. In über 20 Jahren ist es den deutschen Verfassungsorganen nicht annähernd gelungen das Ungleichgewicht zu beseitigen. Selbst wenn im Einzelfall anfänglich ein Gleichgewicht zwischen den „Vertragspartnern“ besteht, so nimmt dieses im Laufe der Zeit aufgrund diverser Faktoren wie finanzielle Verpflichtungen, Verantwortung für Familienangehörige, Drogen- und Alkoholabhängigkeit sowie körperliche und psychische Schäden, rapide ab. Außerdem sind Prostituierte weit überwiegend weder sozial- noch krankenversichert. Der Ausstieg aus der Prostitution ist ausgesprochen schwer. 

 

Darüber hinaus verstößt Deutschland gegen Art. 3 (2) 1 GG, der die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und die Beseitigung bestehender Nachteile fordert. 90 % der Menschen, die sich den Gefahren der Prostitution aussetzen müssen, sind Frauen. Nahezu 100 % der Personen, die zu Prostituierten gehen und das Ungleichgewicht ausnutzen, sind Männer. Da zwischen 80 und 90 % der Menschen, die sich den Gefahren der Prostitution aussetzen, aus dem Ausland kommen, ist auch das allgemeine Gleichheitsgebot aus Art. 3 (3) GG verletzt. 

 

„Die gestiegene Nachfrage nach Prostitution fördert mitunter auch den Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung. Deutschland hätte schon längst aktiv die Nachfrage nach Prostitution bekämpfen müssen. Spätestens jetzt, bei der Erarbeitung des Aktionsplans gegen Menschenhandel durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, darf die Nachfrage nach Prostitution nicht unerwähnt bleiben“, insistiert Hansmann.

 

Im 75. Jahr unseres Grundgesetzes fordert daher der Bundesverband Nordisches Modell die Einführung des Nordischen Modells in Deutschland, um die Rechte und die Würde der prostituierten Menschen endlich effektiv und grundgesetzkonform zu schützen. Das Nordische Modell beinhaltet die generelle Bestrafung der Freier, die Ausweitung der Ausstiegshilfen und Unterstützungsangebote und eine umfassende Aufklärung in der Gesellschaft.  

Kontakt

Bundesverband Nordisches Modell - zur Umsetzung des Gleichstellungsmodells

in Deutschland e.V.
 

Prenzlauer Allee 186
10405 Berlin

 

info@bundesverband-nordischesmodell.de

 

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