Bundesverband Nordisches Modell
Die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen empfiehlt die Umsetzung der Säulen des Nordischen Modells in ihrem Bericht zu Prostitution und Gewalt gegen Frauen
Im Rahmen der 56. Sitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (UN) am 21. und 24. Juni 2024 legte die Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, ihren Bericht über Prostitution und Gewalt gegen Frauen und Mädchen vor. Der Bericht verdeutlicht das globale Ausmaß der Gewalt gegen Frauen durch das System Prostitution und appelliert an die Mitgliedsstaatenstaaten, Prostitution als eklatante Menschenrechtsverletzung anzuerkennen. Es solle eine Gesetzgebung ergriffen werden, die prostituierten Frauen Unterstützung und Hilfe zusichert, während der Kauf sexueller Handlungen sowie alle Formen der Zuhälterei generell kriminalisiert werden. „Der Bericht zeigt deutlich auf, dass Prostitution die Menschenrechte von Frauen und Mädchen fundamental verletzt“, sagt Marie Kaltenbach vom Bundesverband Nordisches Modell e.V. (BVNM). „Wir begrüßen sehr, dass sich die Sonderberichterstatterin diesem dringlichen Thema angenommen hat, und können die Empfehlung zur Umsetzung analog der Säulen des Nordischen Modells nur unterstreichen.“
Dem Bericht war eine transparente und öffentliche Konsultation der Zivilgesellschaft, internationaler Menschenrechtsorganisationen, Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis sowie explizit auch von Frauen mit Erfahrungen in der Prostitution vorausgegangen. Insgesamt waren 300 Einreichungen eingegangen und 86 Expertinnen und Experten wurden befragt. Der dem Menschenrechtsrat nun vorgelegte Bericht dokumentiert die immense sexuelle, physische und psychische Gewalt gegen prostituierte Frauen, die entmenschlichend ist. Gewalt gehe der Prostitution meist bereits voraus, denn es würden vor allem Frauen und Mädchen in die Prostitution geraten, die mit vielfältigen und sich überschneidenden Formen von Diskriminierung und Ungleichheit konfrontiert seien. Das vermeintliche Recht von Männern, sexuelle Handlungen kaufen zu können, normalisiere die systematische Gewalt, die Frauen durch Prostitution, auch in der Pornografie, zugefügt wird, heißt es in dem Bericht. So verwische die Grenze zwischen dem, was als Sex, und dem, was als sexuelle Gewalt gelte.
Die Sonderberichterstatterin untersucht in ihrem Bericht auch verschiedene Gesetzesmodelle zu Prostitution. Auch Deutschland wird mit seinem Ansatz eines legalisierten und regulierten Prostitutionsmarktes im Bericht erwähnt. Staaten mit einer solchen Gesetzgebung würden durch auferlegte Steuern von der Prostitution von Frauen profitierten und so selbst zu einem „Zuhälterstaat“ werden, konstatiert der Bericht. „In Deutschland wird die Prostitution als legales Gewerbe und Dienstleistung definiert und somit fallen Steuern an“, erklärt Marie Kaltenbach. „Die meisten prostituierten Frauen sind jedoch fremdbestimmt oder stehen unter Zwang. Auf dem Papier werden sie aber wie eine selbstständige Dienstleisterin behandelt. Das bedeutet, dass der Staat derzeit unweigerlich in finanzieller Hinsicht an diesem Missstand mitverdient“, folgert die stellvertretende Vorsitzende des BVNM.
Die Sonderberichterstatterin empfiehlt allen Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen im Bericht daher die “Verabschiedung des Rechtsrahmens zur Abschaffung der Prostitution und seiner fünf Säulen, einschließlich der Entkriminalisierung von Frauen in der Prostitution, der Bereitstellung umfassender Unterstützung und Ausstiegsmöglichkeiten, der Kriminalisierung des Kaufs sexueller Handlungen, der Kriminalisierung aller Formen der Zuhälterei und der Durchführung von Sensibilisierungskampagnen für Käufer sexueller Handlungen“ (S. 17, Übersetzung durch BVNM).
Der Bericht der Sonderberichterstatterin ist der erste dieser Art auf Ebene der UN und stellt ein historisches Momentum dar. „Der Bericht liefert uns wichtige Erkenntnisse über den Zusammenhang von Prostitution und Gewalt gegen Frauen aus einer menschenrechtlichen Perspektive“, sagt Kaltenbach. „Es wird Zeit, dass wir hierzulande lösungsorientiert über die Kehrtwende in der deutschen Prostitutionspolitik und die Einführung des Nordischen Modells diskutieren“, betont Kaltenbach. „Die deutsche Prostitutionspolitik taugt nicht als Vorbild, weil sie Frauenrechte nicht effektiv schützen kann. Wir haben eine menschenrechtliche Verpflichtung und diese gilt es mit aller Ernsthaftigkeit und gesetzgeberischen Mitteln umzusetzen.“
Den Bericht (A/HRC/56/48) der UN-Sonderberichterstatterin finden Sie hier:
https://www.ohchr.org/en/hr-bodies/hrc/regular-sessions/session56/list-reports
Bundesverband Nordisches Modell - zur Umsetzung des Gleichstellungsmodells
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