Pressemitteilungen

Am 24. Juni 2025 hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend dem Bundestag die Ergebnisse der Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) vorgelegt. Die Evaluation wurde durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) durchgeführt. Ziel der Evaluation war, Wirkung und Umsetzung des Gesetzes zu überprüfen.

 

Der nun veröffentlichte Bericht stellt aus Sicht des Bundesverbands Nordisches Modell e.V. (BVNM) ein sehr verzerrtes Bild der Prostitution dar: Laut dem Forscherteam des KFN wurden die Ziele des Prostituiertenschutzgesetzes „zu einem erheblichen Teil erreicht“ und bestehenden Schwächen könnte durch gezielte Maßnahmen entgegengewirkt werden. Diese Einschätzung teilt der BVNM ausdrücklich nicht. „Die alltägliche Erfahrung in der Arbeit mit prostituierten Frauen und die langjährige Praxis unserer Verbandsmitglieder zeigt eine gänzlich andere Realität“, sagt Simone Kleinert, Vorstandsvorsitzende des BVNM. Die Evaluation verfehlt, die Gewalt und die tiefgreifende geschlechtsspezifische Ungleichheit, die mit Prostitution untrennbar verbunden sind, zu adressieren. Stattdessen richtet sich der Tenor der Empfehlungen auf eine Beibehaltung des Status Quo, wenn nicht sogar auf eine weitere Liberalisierung des Prostitutionsmarktes. Allerdings hat gerade die Legalisierung des Prostitutionsmarktes zu den unhaltbaren Zuständen, die wir heute in der Prostitution sehen, beigetragen. Dass die Empfehlungen des KFN nun genau in diese Richtung deuten, ist nicht nachvollziehbar. Weitere Empfehlungen, wie etwa den Anwendungsbereich des Prostituiertenschutzgesetzes auf „minderjährige Prostituierte“ auszudehnen, wie das KFN vorschlägt, sind hingegen sogar besorgniserregend. „Die Prostitution von Kindern und Jugendlichen stellt eine Form des sexuellen Missbrauchs dar. Allein schon von Prostituierten in diesem Kontext zu sprechen, verbietet sich“, unterstreicht Kleinert.

 

Besonders problematisch ist aus Sicht des BVNM die Grundlage, auf der viele Schlussfolgerungen der Evaluation beruhen. Im Zuge der Untersuchung wurden nicht nur Prostituierte befragt, sondern auch Betreibende von Prostitutionsstätten und Freier. Das starke (finanzielle) Eigeninteresse dieser Gruppen wird in der Evaluation jedoch unkritisch übernommen. „Gerade diese Gruppen profitieren immens von der derzeitigen Gesetzgebung und haben kein Interesse, dass sich daran etwas in grundsätzlicher Weise ändert“, betont Kleinert. So hätte zumindest eine kritische Einordnung der Aussagen stattfinden müssen. Ohne diese Einordnung muss man davon ausgehen, dass sich in den Evaluationsergebnissen und den daraus abgeleiteten Empfehlungen hauptsächlich die Interessen der Gruppe der Profiteure abbilden.

 

Der BVNM lehnt die Sichtweise, dass es sich bei Prostitution um eine ‚Dienstleistung‘ oder gar ‚sexuelle Selbstbestimmung‘ handelt, entschieden ab. Stattdessen braucht es eine grundsätzliche Abkehr von der derzeitigen Gesetzgebung hin zum Nordischen Modell. Dass dieses Modell große Erfolge beim Schutz der Vulnerabelsten, bei der Bekämpfung des Menschenhandels und bei den Unterstützungsmaßnahmen für Betroffene vorweisen kann, zeigt die Studie des Rechtswissenschaftlers Dr. Jakob Drobnik. Diese wurde der Bundesministerin Karin Prien am Dienstag im Bundestag übergeben.

 

Vorstand Bundesverband Nordisches Modell – zur Umsetzung des Gleichstellungsmodells in Deutschland e.V.
(V.i.S.d.P.)

 

Die gesamte Evaluation des ProstSchG finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/evaluation-des-gesetzes-zur-regulierung-des-prostitutionsgewerbes-sowie-zum-schutz-von-in-der-prostitution-taetigen-personen-prostituiertenschutzgesetz-prostschg--266228 

 

Die Studie von Dr. Jakob Drobnik zur Wirksamkeit des Nordischen Modells finden Sie hier: https://www.db-thueringen.de/receive/dbt_mods_00066057?q=drobnik 

Ein sehr verzerrtes Bild – Pressemitteilung zum Erscheinen der Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG)

PRESSEMITTEILUNG

Berlin, 25.06.2025

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