Prostitution

Prostitution unter den
verschiedenen Gesichtspunkten

Die Zustände in der Prostitution in Deutschland sind unhaltbar. Es besteht dringender Handlungsbedarf in den Bereichen:

  • Gesundheit
  • Gleichstellung
  • Recht
  • Innere Sicherheit
  • Europa

 

er BVNM fordert ein Umdenken in der Prostitutionspolitik hin zum Nordischen Modell.  Deutschland kann die Weichen für eine neue Prostitutionspolitik stellen, die zur Gleichstellung der Geschlechter, einem effektiven Gewaltschutz von Frauen und mehr sozialer Gerechtigkeit beiträgt. Es braucht eine kritische Betrachtung der aktuellen Gesetzgebung und ihrer Folgen in Politik und Gesellschaft. Das Ziel muss eine menschenrechtsbasierte Prostitutionspolitik sein. 

 

Die Zeit zu handeln ist jetzt! 

Prostitution und Gesundheit

Prostitution schädigt die psychische und physische Gesundheit

Prostitution stellt eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt dar und ist folglich mit erheblichen physischen und psychischen Schädigungen verbunden. Die Schädigungen, die Prostituierte erleiden, sind oft irreversibel und sind insbesondere für den weiblichen Körper immens. Das gesundheitliche Wohlergehen der Betroffenen wird durch die Prostitution verletzt und nachhaltig eingeschränkt. Frauen in der Prostitution sind signifikant häufiger von schweren psychischen Erkrankungen und physischen Verletzungen betroffen als die durchschnittliche weibliche Bevölkerung. Studien, darunter die vom BMFSFJ in Auftrag gegebene Untersuchung aus dem Jahr 2004[1] belegen, dass Prostituierte sowohl im Rahmen der Prostitution als auch bereits in ihrer Kindheit und Jugend überproportional häufig von sexueller Gewalt, körperlicher Gewalt, Suchterkrankungen und Traumata betroffen sind und waren. Prostitution ist kein Beruf, sondern sie ist an sich schädlich. Deshalb laufen die durch das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) vorgesehenen „Schutzmaßnahmen“, wie z.B. Notfallknöpfe, ins Leere und bieten keinen echten Schutz. 


 

[1] Zu diesem Ergebnis kam eine im Auftrag des Familienministeriums erstellte Studie im Jahr 2004: Schröttle M. & Müller U. (2004): Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland. Eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland – Eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland (S.1-93). O.O.: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Zu ergreifende gesundheitspolitische Maßnahmen

Gesundheitspolitische Maßnahmen sind ein wichtiger Baustein, um Prostituierte zu unterstützen. Klar ist jedoch auch, dass gesundheitspolitische Maßnahmen im Bereich der Prostitution nur ein Teil der Lösung sind bzw. entstandene Schäden nur mildern können. Es braucht ein Umdenken in der Prostitutionspolitik! Der beste Schutz ist zu verhindern, dass Menschen überhaupt in die Prostitution geraten. Das Nordische Modell bietet wirksame Ansätze.

 

  • Kostenlose gesundheitliche Beratung und Versorgung unabhängig vom Versicherungsstatus der Betroffenen, Zugang zur Gesundheitsversorgung und -vorsorge auch für Personen ohne Krankenversicherung
  • Möglichkeit zur Krankenversicherung ohne Nachzahlungspflichten
  • Zugang zu kostenlosen Verhütungsmitteln, auch hormonellen Verhütungsmitteln
  • Niederschwellige gynäkologische Sprechstunden mit für die Situation Prostituierter geschultem Personal
  • Psychologische Hilfsangebote und Unterstützung bei der Vermittlung von Therapieplätzen
  • Sicherstellung der Möglichkeit kostenloser Sprachvermittlung bei gesundheitlichen Fragen
  • Sicherstellung der Finanzierung für eine gute gesundheitliche und psychologische Betreuung im Rahmen der Ausstiegsprogramme
  • Sicherstellung des Zugangs zu anderen Unterstützungssystemen (z.B. Suchtberatung oder Fachkliniken)

Prostitution und Gleichstellung

Ein legalisierter Sexkauf läuft der Gleichstellung entgegen

Während ca. 90% der Menschen in der Prostitution Frauen sind, geht die Nachfrage zu mehr als 99% von Männern aus.[1] Prostituierte Frauen erleben täglich physische und psychische Gewalt durch Freier.[2] Das System Prostitution reproduziert und festigt patriarchale Strukturen, die der Gleichstellung der Geschlechter diametral entgegenstehen. Ein Über-/Unterordnungsverhältnis und die Ungleichheit zwischen Männern und Frauen wird durch die Prostitution verstärkt. Die Akzeptanz des Systems Prostitution kommt einer Akzeptanz dieser Ungleichheitsverhältnisse gleich und wirkt sich negativ auf das Geschlechterverhältnis aus. Die Objektifizierung von Frauen sowie die Kommodifizierung von Frauenkörpern liegt der Prostitution zugrunde. Weil die Prostitution nach dem Prostituiertenschutzgesetz als „sexuelle Dienstleistung“ behandelt wird, wird die Gewaltförmigkeit des Sexkaufs verdeckt und in seinen Folgen für die Betroffenen verharmlost. In der Prostitution wird sexueller Konsens durch das Zahlen von Geld umgangen. In sämtlichen Freierforen sind frauenverachtende und misogyne "Bewertungen" öffentlich nachlesbar.[3]


 

[1] Mack, E. (2020): Sexueller Missbrauch an Frauen – Prostitution aus ethischer Perspektive. In Stimmen der Zeit – Heft 11 – November 2020 (S. 811-824). Berlin: Verlag Herder. S. 814

[2] Schröttle M. & Müller U. (2004): Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

[3] Mack, E. & Rommelfanger, U. (2023): Sexkauf – Eine rechtliche und rechtsethische Untersuchung der Prostitution. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, S. 203ff.

Zu ergreifende gleichstellungspolitische Maßnahmen 

Gewaltschutzstrategien für Frauen müssen prostituierte Frauen einbeziehen und der Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt muss den Kampf gegen das System Prostitution miteinschließen. Die Akzeptanz des Systems Prostitution würde den Fortbestand einer patriarchalen Institution und männlicher Gewalt bedeuten. So lange wird es auch keine echte Gleichstellung zwischen Männern und Frauen geben, zu der das Grundgesetz Artikel 3 (2) verpflichtet. Es gilt daher, dem System Prostitution als Ganzem entgegenzuwirken. 

 

  • Anerkennung der Prostitution als Form geschlechtsspezifischer Gewalt
  • Entkriminalisierung prostituierter Menschen - dazu gehört die Abschaffung der Sanktionierung und Belangung von Prostituierten durch 
  • Bußgelder gegen Prostituierte im Rahmen der Prostitutionsausübung,
  • Gebühren,
  • Zwangsmaßnahmen gegen Prostituierte und
  • kommunal zu entrichtende Steuern (z. B. Vergnügungssteuer).
  • Flächendeckende Etablierung von Fachberatungsstellen mit gesicherter, langfristiger Finanzierung
  • Mehrsprachige ergebnisoffene und niederschwellige Beratungsangebote
  • Die Ausstiegsprogramme umfassen: 
  • Unterkunft,
  • psychosoziale Beratung,
  • medizinische Versorgung und Möglichkeit zur Traumatherapie,
  • Bildungsangebote/Ausbildung/Weiterbildungsangebote,
  • Unterstützung bei der Jobsuche,
  • Sprachkurse,
  • spezialisierte Angebote für suchtkranke prostituierte Menschen und
  • spezialisierte Angebote für Frauen mit Kindern
  • Möglichkeit zur Krankenversicherung ohne Nachzahlungspflichten
  • Entwicklung von Beratungs- und Unterstützungskonzepten, die die zunehmende Digitalisierung der Prostitution berücksichtigen 
  • Unterstützung von Klientinnen, die vor, während oder nach ihrem Ausstieg in ihr Herkunftsland zurückkehren möchten; Kooperationen zwischen deutschen und ausländischen Beratungsstellen etablieren
  • Bereitstellung und die langfristige Finanzierung von Schutzwohnungen für Betroffene von Menschenhandel
  • Einrichtung eines Hilfefonds für Aussteigerinnen, der aus den konfiszierten Geldern von Zuhältern und Menschenhändlern finanziert wird (Beispiel Frankreich)
  • Langfristige Bleibeperspektive für Betroffene von Menschenhandel und Aussteigerinnen, die einem Drittstaat angehören. Dies muss unabhängig von einer möglichen Aussagebereitschaft bei Gerichtsverfahren gewährleistet werden. Für prostituierte Frauen, die sich in einem Ausstiegsprogramm befinden, muss eine Aufenthaltserlaubnis mindestens über die gesamte Zeit des Ausstiegsprogramms gewährleistet sein
  • Vernetzung und gezielte Kooperation zwischen Fachberatungsstellen, gesundheitlichen Diensten, anderen Hilfesystemen (z.B. für Menschen mit Sucherkrankung), Strafverfolgungsbehörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen
  • Stärkung von Präventions- und Sensibilisierungsprogrammen bzgl. der Folgen der Prostitution und Täterstrategien, auch im digitalen Raum
  • Öffentliche Aufklärung über die Folgen des Sexkaufs, gezielte Adressierung von Männern

Prostitution und Recht

Neuer Rechtsrahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels notwendig

Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung sind schwere Verbrechen mit schwerwiegenden Folgen für die Opfer. Im Jahr 2016 wurde entsprechende Regelungen (§§ 232 bis 233a StGB) zum Menschenhandel reformiert. Eine Evaluation der Reform und ihrer Praxistauglichkeit erfolgte 2021 durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN), das feststellte, „dass das Oberziel, die Strafverfolgung durch eine Neufassung der strafrechtlichen Vorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels zu verbessern, nicht erreicht worden ist“.[1] Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ist eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt. 94,3% der erfassten Opfer in Deutschland sind Frauen und Mädchen! Zwei Drittel der Opfer sind nichtdeutsch.[2] Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung ist ein international organisiertes Verbrechen, das die Notlage und Vulnerabilität von Frauen und Mädchen ausnutzt. Gleichzeitig ist Deutschland ein Hauptzielland für Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung, weil der legalisierte Prostitutionsmarkt für die Täter optimale Strukturen bietet und die Nachfrage nach Prostitution hoch ist.

 

Länder, die das Nordische Modell umsetzen, können deutliche Erfolge im Kampf gegen Menschenhandel vorweisen. Beispiel Frankreich: Nach Einführung des Nordischen Modells stieg die Anzahl strafrechtlich verfolgter Personen wegen Zuhälterei oder Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung um 66% von 667 im Jahr 2015 auf 1109 im Jahr 2018 und die Zahl der Ermittlungsverfahren um 54% von 38 im Jahr 2015 auf 69 im Jahr 2018.[3] Das Nordische Modell ermöglicht den Strafverfolgungsbehörden ein zielgerichteteres Vorgehen auf der einen Seite und zentriert den Opferschutz auf der anderen Seite.

 

Die Nachfrage nach Prostitution ist der Motor für den Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung.[4] Nur wenn die Nachfrage deutlich reduziert wird, wird der Menschenhandel nach Deutschland für Tätergruppierungen deutlich unattraktiver. Die Strafverfolgung wird deutlich erleichtert. Ziel einer jeden Gesetzgebung muss es sein, dass Frauen und Mädchen erst gar nicht Opfer dieses schweren Verbrechens werden.


 

[1] Bartsch et al. (2021): Evaluierung der Strafvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels (§§ 232 bis 233a StGB). Hannover: Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen. S. 136.

[2] Bundeskriminalamt (2024): Geschlechtsspezifische gegen Frauen gerichtete Straftaten – Bundeslagebild 2023, S. 25.

[3] République Française (2019): Evaluation de la loi du 13 avril 2016 visant à renforcer la lutte contre le système prostitutionnel et à accompagner les personnes prostituées. O.O. S. 43ff

[4] OSCE (2021): Discouraging the Demand - that fosters trafficking for the purpose of sexual exploitation.

Zu ergreifende gleichstellungspolitische Maßnahmen 

Der Kampf gegen Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung muss in Kongruenz mit einer wirksamen Prostitutionsgesetzgebung stehen. Solange der Prostitutionsmarkt und die Prostitutionsinfrastruktur legal und sogar noch staatlich reguliert sind, wird Deutschland ein lukratives Ziel für Menschenhandel bleiben. Menschenhandel findet in den legalisierten Strukturen der Prostitution statt und somit können Prostitution und Menschenhandel auch nicht unabhängig voneinander betrachtet werden.

  1. Einführung einer generellen Freierstrafbarkeit
  2. Kriminalisierung jeglichen Profitierens aus der Prostitution einer anderen Person
  3. Stärkung von Opferrechten und Verhinderung von Re-Viktimisierung

 

Justiz und Strafverfolgungsbehörden stärken

  • Stärkere Sanktionierung von Straftaten im Bereich der sexuellen Ausbeutung und des Menschenhandels und Ergreifen von Maßnahmen zur Erhöhung der Verurteilungsquoten
  • Ermöglichung von Verfahren ohne die zwingende Aussage des Opfers 
  • Sensibilisierung von RichterInnen für psychische Gewalteinwirkung und subtile Drohungen von Tätern auf das Opfer, um zu verhindern, dass schwer objektivierbare Bedingungen zum Nachteil des Opfers ausgelegt werden
  • Re-Viktimisierung im Strafprozess verhindern
  • Bundesweite Schwerpunktstaatsanwaltschaften sowie Stärkung der polizeilichen Ressourcen
  • Sensibilisierung der Justiz und Polizeibehörden, um Menschenhandel zu erkennen und mit Betroffenen traumasensibel umgehen zu können
  • Konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel und Etablierung eines Nationalen Verweismechanismus 
  • Ausbau internationaler Zusammenarbeit bei Strafverfolgung
  • Verstärkte Aufmerksamkeit für die digitale Dimension des Menschenhandels und Prostitution; Bereitstellung von Ressourcen, um Strafverfolgungsbehörden zukünftig handlungsfähig zu halten 

 

Rechte Betroffener stärken

  • Langfristiges gesichertes Aufenthaltsrecht für Opfer von Menschenhandel und Möglichkeit des Familiennachzugs 
  • Aufenthaltsrecht muss unabhängig von der Aussagebereitschaft vor Gericht gewährt werden
  • Bedenk- und Stabilisierungsfrist durchsetzen
  • Medizinische, psychologische und traumapsychologische Versorgung der Betroffenen sicherstellen
  • Umsetzung des Non-Punishment-Prinzips
  • Flächendeckende Bereitstellung von Schutzplätzen und Berücksichtigung der Bedarfe Betroffener 
  • Langfristige und flächendeckende Finanzierung von Fachberatungsstellen
  • Ausbau internationaler Zusammenarbeit beim Opferschutz
  • Ausbau der Sensibilisierungs- und Präventionsangebote zu Menschenhandel, den Auswirkungen der Prostitution, Cybergrooming, digitale Gewalt, der Loverboy-Methoden und den Phänomen Taschengeld-Treffen (TG)

Prostitution und Innere Sicherheit

Ein legalisierter Prostitutionsmarkt – eine Gefahr für die innere Sicherheit

Ein legalisierter Prostitutionsmarkt und Menschenhandel stellen in zweierlei Hinsicht eine Gefahr für die innere Sicherheit dar: Erstens liegt die Prostitution zum größten Teil in den Händen der Organisierten Kriminalität und krimineller Gruppierungen, die unter dem Deckmantel der Legalität hohe Profite erzielen. Zweitens handelt es sich bei Prostitution und Menschenhandel um geschlechtsspezifische Gewaltformen, die die Sicherheit von Frauen und Mädchen erheblich gefährden. Die Prostitution und der Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung sind mit schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen verbunden. Die Prostitution ist ein vergeschlechtlichtes System, in dem Frauen und ihre Körper zur Ware und Objekten werden. Die Freier halten durch ihre Nachfrage dieses System am Laufen, und sie sind es, die durch ihr Handeln der Gewalt gegen Frauen Vorschub leisten. Das Prostituiertenschutzgesetz und die nur unzureichend wirkenden Strafvorschriften gegen Menschenhandel tragen nicht zum effektiven Schutz der Betroffenen bei. Solange es in Deutschland rechtlich legitim und gesellschaftlich akzeptiert ist, sexuelle Handlungen zu kaufen, sind alle Frauen vom System Prostitution gefährdet. 

Zu ergreifende gleichstellungspolitische Maßnahmen 

Das System Prostitution basiert auf der Ausnutzung der Notlage von Menschen. Die Freiwilligkeitsbehauptung, auf der auch das Prostituiertenschutzgesetz aufbaut, muss daher stark hinterfragt werden. In der Realität ist nicht möglich, zwischen „freiwilliger und sauberer Prostitution“ und „Zwangsprostitution und Menschenhandel“ zu unterscheiden, weil die Grenzen fließend sind. Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung findet im legalisierten Prostitutionsmarkt und seiner Infrastruktur statt. Deshalb braucht es neben einzelnen Maßnahmen einen neuen umfassenden Ansatz nach dem Nordischen Modell.

  • Anerkennung der Prostitution als Gewalt gegen Frauen 
  • Einführung einer generellen Freierstrafbarkeit
  • Kriminalisierung jeglichen Profitierens aus der Prostitution einer anderen Person
  • Stärkere Sanktionierung von Straftaten im Bereich der sexuellen Ausbeutung und des Menschen-handels und Ergreifen von Maßnahmen zur Erhöhung der Verurteilungsquoten
  • Ermöglichung von Verfahren ohne zwingend notwendige Aussage des Opfers
  • Bundesweite Schwerpunktstaatsanwaltschaften
  • Stärkung der polizeilichen Ressourcen 
  • Sensibilisierung der Strafverfolgungsbehörden für die Lebenssituation Prostituierter und Täterstrategien
  • Sensibilisierung der Justiz und Polizeibehörden bzgl. Menschenhandel und Situation Betroffener (traumasensibler Umgang) 
  • Konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel und Etablierung eines Nationalen Verweismechanismus 
  • Ausbau internationaler Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden
  • Zusammenarbeit zwischen Polizei und Fachberatungsstellen stärken 
  • Verstärkte Aufmerksamkeit für die digitale Dimension des Menschenhandels und der Prostitution; Bereitstellung von Ressourcen, um Strafverfolgungsbehörden zukünftig handlungsfähig zu halten 
  • Gesonderte Erfassung der Straftaten gegen prostituierte Frauen im Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ des BKAs 

Prostitution und Europa

Europa geht voran beim Nordischen Modell

Im September 2023 verabschiedete das Europäische Parlament die Resolution zur Regulierung der Prostitution in der EU: ihre grenzübergreifenden Auswirkungen und die Konsequenzen für die Gleichstellung und die Frauenrechte (2022/2139(INI)). Die Resolution wurde dabei maßgeblich von zwei deutschen Europaabgeordneten vorangetrieben. Marie Noichl (SPD) und Christine Schneider (CDU) haben als Berichterstatterinnen eine starke Resolution auf den Weg gebracht, die den Mitgliedsstaaten die Umsetzung der Säulen des Nordischen Modells empfiehlt und die im Parlament parteiübergreifend eine Mehrheit fand. Diese Zusammenarbeit kann auch in Deutschland gelingen! Prostitution und Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung machen nicht an Ländergrenzen halt. Es braucht eine europäische Lösung und Mitgliedsstaaten, die der Gewalt und den massiven Menschenrechtsverletzungen durch das System Prostitution entschlossen entgegentreten. Legalisierte Prostitutionsmärkte verstärken die soziale Ungleichheit und Ausbeutung innerhalb der EU. Während die meisten prostituierten Frauen auf dem Prostitutionsmarkt aus Ländern Südosteuropas kommen, geht die hohe Nachfrage nach Prostitution von den ökonomisch stärkeren Mitgliedsstaaten mit einem legalisierten Prostitutionsmarkt wie Deutschland, Niederlande oder Belgien, aus. 

 

Prostitution steht der Gleichstellung der Geschlechter diametral entgegen. Der Sexkauf muss vom Gesetzgeber daher in den Blick genommen werden. Hierauf weist auch die Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer der EU hin. Die Richtlinie stellt fest, dass die Nachfrage dem Menschenhandel und Ausbeutung Vorschub leistet. Daher ist die Reduzierung der Nachfrage ein wichtiges Instrument bei der Prävention dieser Straftaten (Artikel 18). 

…Deutschland muss nachziehen 

Deutschland ist eines der Hauptzielländer für Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und muss sich daher kritisch mit den Auswirkungen seines legalisierten Prostitutionsmarktes auseinandersetzen. Es ist Zeit, Verantwortung zu übernehmen und auf eine neue Prostitutionsgesetzgebung hinzuwirken, die die Gleichstellung, den Schutz von Frauenrechten und soziale Gerechtigkeit fördert sowie eine effektive Strafverfolgung ermöglicht. Europa darf bei diesem Thema keinem Flickenteppich gleichen. Die Sicherheit und Unterstützung von Frauen muss in jedem Mitgliedsstaat gewährt sein und Ausweichbewegungen der Freier auf Nachbarländer muss verhindert werden. Die neue Bundesregierung hat nun die Möglichkeit hier voranzugehen.

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