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Berlin, 24.11.2025
PRESSEMITTEILUNG
Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten
Der Bundesverband Nordisches Modell e.V. (BVNM) stellt klare Erwartungen an die vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Frauen, Senioren und Jugend (BMBFSFJ) berufenen Expertenkommission zu Prostitution. CDU/CSU und SPD hatten im Koalitionsvertrag die Einsetzung einer solchen Kommission im Anschluss an die Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) beschlossen. Die Kommission soll die Koalition bei möglichen Nachbesserungen in der Gesetzgebung unterstützen.
„Wir erwarten, dass die Kommission über den Tellerrand der deutschen Gesetzgebung hinausblickt und ergebnisoffen arbeitet“, erklärt die Vorsitzende des BVNMs Simone Kleinert. „Es darf kein Gremium werden, das altbekannte Argumentationsmuster wiederholt, Prostitution zu ‚Sexarbeit‘ verklärt und prostitutionskritische Perspektiven von vornherein ausschließt.“ Stattdessen brauche es eine kritische Prüfung der derzeitigen gesetzlichen Regelungen. Aus Sicht des BVNMs muss eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den strukturellen Problemen, die durch das Prostitutionsgesetz 2002 entstanden sind und im Prostituiertenschutzgesetz weiter fortbestehen, erfolgen. Auch die Realität von Prostitution muss kritisch vor dem Hintergrund einer gleichstellungsorientierten Gesellschaft beleuchtet werden.
Die Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes hat keine zielführenden Erkenntnisse liefern können. „Die wissenschaftlichen und methodischen Mängel der Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes sind offenkundig und müssen bei der Bewertung ihrer Ergebnisse einordnend berücksichtigt werden“, so Kleinert. Der BVNM hat eine Einordnung der Evaluationsergebnisse verfasst. Die Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes wurde vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) unter der Leitung Prof. Dr. Tillmann Bartschs durchgeführt und im Juni 2025 durch das BMBFSFJ veröffentlicht. „Aus dieser Evaluation lassen sich mitnichten hilfreiche Schlussfolgerungen ziehen, die wirklich zu mehr Schutz für einen Großteil der prostituierten Frauen führen würden“, unterstreicht Kleinert. Warum ausgerechnet Prof. Dr. Tillmann Bartsch, der eben jene Evaluation verantwortet hat, nun Vorsitzender der Expertenkommission ist, sei nicht nachvollziehbar, bemerkt Kleinert.
Äußerst kritisch sieht der BVNM, dass keine Überlebenden der Prostitution in die Kommission berufen wurden. „Frauen, die in der Prostitution waren und den Ausstieg aus diesem menschenverachtenden System geschafft haben, verfügen über eine unverzichtbare Expertise. Ihre Stimmen fehlen – und damit eine wesentliche Perspektive auf die Prostitution und die tatsächlichen Lebensumstände Betroffener“, betont Kleinert.
Der BVNM warnt davor, dass weitere Jahre ohne spürbare Verbesserungen verstreichen. „Ein Weiter so darf es nicht geben. Wir erwarten, dass diese Kommission die nötige Offenheit und fachliche Expertise besitzt, die bestehende Prostitutionsgesetzgebung grundsätzlich in Frage zu stellen und echte Veränderung zu ermöglichen“, sagt Kleinert.
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