Stellungnahmen

Berlin, 08.11.2025

STELLUNGNAHME

Stellungnahme zum 

Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel (NAP MH)

mit Fokus auf Ausbeutung in der Prostitution

1. Einleitung

 

Der Nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel (NAP MH) ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Ausbeutung und sexueller Gewalt. Er benennt die Zwangsprostitution als schwere Form geschlechtsspezifischer Gewalt und setzt auf Prävention, Strafverfolgung und Schutzmaßnahmen.


Diese Zielsetzung ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings bleibt der Aktionsplan in entscheidenden Punkten hinter den tatsächlichen Herausforderungen zurück – insbesondere dort, wo es um die strukturellen Bedingungen sexueller Ausbeutung im Kontext von Prostitution geht.

 

Diese Stellungnahme möchte eine Perspektive einbringen, die die vermeintlich legale Prostitution nicht losgelöst von Zwang, Gewalt und sozialer Not betrachtet. Eine wirksame Menschenrechtspolitik darf nicht nur auf Menschenhandel im engeren Sinne reagieren, sondern muss auch die Bedingungen thematisieren, die sexuelle Ausbeutung nicht nur ermöglichen und normalisieren, sondern geradezu fördern.[1]

 

2. Prostitution: Ein System zwischen Armut, Ausbeutung und Toleranz

 

Der NAP unterscheidet zwischen legaler Prostitution und Zwangsprostitution/Menschenhandel[2]. Diese Unterscheidung mag juristisch notwendig sein, greift aber zu kurz, wenn man sich die soziale Realität vieler Betroffener vor Augen führt. Viele Frauen[3] – insbesondere aus Osteuropa, dem globalen Süden oder mit Fluchthintergrund – geraten durch Zuhälterei und/oder aus wirtschaftlicher Not, Gewalterfahrungen oder fehlenden Perspektiven in die Prostitution. Der vermeintliche „freie Wille“ steht in Frage, wenn Alternativen zur Existenzsicherung faktisch nicht vorhanden sind.

 

Gleichzeitig wird in der gesellschaftlichen und politischen Debatte kaum benannt, dass die Nachfrage durch die Freier – also der Sexkauf selbst – das Fundament für diese Ausbeutungsstrukturen bildet. Der NAP bleibt hier auffällig still. Während Täter im Sinne von Menschenhändlern benannt werden, bleiben die Sexkäufer/Freier, die das System fördern, finanzieren und aufrechterhalten, als entscheidender Faktor in der Bekämpfung von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung gänzlich unerwähnt.

 

3. Blinde Flecken im NAP: Was fehlt?

 

a) Die Nachfrage

 

Der NAP thematisiert nicht, dass sexuelle Ausbeutung ohne Nachfrage nicht existieren könnte. Eine glaubwürdige Präventionsstrategie muss auch gesellschaftliche Verantwortung dort einfordern, wo Ausbeutung bezahlt wird. Neben der im NAP in Aussicht gestellten und womöglich gut gemeinten Sensibilisierungskampagnen für „(potenzielle) Kundinnen und Kunden sexueller Dienstleistungen“[4], also Freier, fordern wir verstärkte strafrechtliche Konsequenzen auf Grundlage des §232a Abs. 6 StGB.[5] Wie in den Jahren zuvor bildet das BKA Bundeslagebild Menschenhandel erneut keinen einzigen Fall eines verurteilten Freiers ab, obwohl im Jahr 2024 465 Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung feststellt wurden[6], die allein durch den Vollzug des Sexkaufs und der Übergabe des Geldes des Freiers zu Opfern wurden. Die Nachfrage nach Prostitution fördert den Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung.

 

b) Die Realität legaler Prostitution

 

Ausbeutung findet nicht nur im illegalen Bereich statt. Auch in legalen Bordellen und Wohnungen arbeiten viele Frauen unter Zwang, in Abhängigkeitsverhältnissen oder unter Kontrolle von Dritten. Der Aktionsplan schweigt zu diesen Realitäten – und verkennt damit einen zentralen Tatort sexueller Ausbeutung – nämlich jene Orte, die durch das Prostituiertenschutzgesetz als legale Prostitutionsstätten genehmigt wurden.

 

c) Einbeziehung von Vulnerabilitätsfaktoren

 

Ein erheblicher Teil der in der Prostitution tätigen Frauen ist von Substanzen abhängig oder von anderen Süchten betroffen. Diese Abhängigkeit beeinträchtigt die Fähigkeit zur freien und selbstbestimmten Entscheidung und erhöht die Anfälligkeit für Gewalt und Ausbeutung. Zudem haben viele prostituierte Frauen in ihrer Kindheit oder Jugend (sexuelle) Gewalt erlebt und so mit Traumafolgeschäden und physischen Belastungen zu kämpfen. Unter dem Einfluss der Sucht und aufgrund von psychischen Krankheiten geraten viele in Abhängigkeitsverhältnisse und menschenunwürdige Lebensumstände und sind kaum in der Lage, ihre eigenen Interessen zu vertreten. Dieses nicht unbeachtliche Graufeld zwischen „freiwilliger“ und erzwungener Prostitution wird im NAP nicht berücksichtigt.

 

d) Fehlende Ausstiegsperspektiven

 

Der NAP benennt Schutzmaßnahmen für Menschenhandelsopfer, bietet jedoch kaum konkrete Maßnahmen für Frauen, die aus der Prostitution aussteigen wollen, aber nicht als Opfer von Menschenhandel identifiziert sind.

 

4. Empfehlungen: Für einen echten Paradigmenwechsel

 

Um den Anspruch des NAP – nämlich den Schutz vor sexueller Ausbeutung – glaubwürdig umzusetzen, braucht es folgende Ergänzungen und Korrekturen:

 

Nachfrage adressieren, generelle Freierstrafbarkeit einführen

  • Die Nachfrage nach Prostitution fördert den Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung. Nur wenn die Nachfrage reduziert wird, kann der Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung nachhaltig bekämpft werden. 

Gesellschaftliche Verantwortung benennen

  • Thematisierung des Sexkaufs als gesellschaftliches Problem in Präventionskampagnen und Bildungsarbeit
  • Förderung einer öffentlichen Debatte über die Verantwortung der Freier 
  • Beendigung der Normalisierung und Bagatellisierung der Prostitution als vermeintlich legale „sexuelle Dienstleistung“ ohne Risiken für psychische und physische Folgeschäden für die Frauen als Präventions- und Aufklärungsarbeit, um Frauen VOR dem Einstieg in die Prostitution zu schützen
  • Anerkennung der Prostitution als geschlechtsspezifische Gewalt und Hindernis für die Gleichstellung der Geschlechter in der Gesellschaft[7]

Ausstieg ermöglichen statt Ausbeutung verwalten

  • Bundesweiter Aus- und Aufbau sowie dauerhafte Finanzierung von Ausstiegshilfen für Menschen in Prostitution: rechtlich, psychosozial, beruflich
  • Förderung geschützter Übergangswohnformen und Integrationsangebote in den Arbeitsmarkt
  • Rechte Betroffener stärken und Beratungs- und Hilfestruktur langfristig finanziell absichern
  • Bleibeperspektive für Opfer von Menschenhandel unabhängig von der Bereitschaft vor Gericht auszusagen.
  • Non-Punishment-Prinzip einführen

 

Bordelle verbieten

  • Beendigung der staatlich geförderten und vermeintlich legalen Infrastruktur (Verbot von Prostitutionsstätten aller Art)

Den Fokus erweitern: Strukturelle Ursachen sichtbar machen

  • Armutsmigration, geschlechtsspezifische Gewalt, globale Armut, fehlende Aufenthaltsperspektiven und Abhängigkeit müssen als strukturelle Zwangsfaktoren anerkannt und bekämpft werden

Einbeziehung multipler Akteure

  • Stärkere Förderung von zivilgesellschaftlichen Organisationen und sozialen Einrichtungen, die sich für die Rechte und Unterstützung prostituierter Frauen und für die Anerkennung der Prostitution als Gewalt einsetzen.
  • Bei der Evaluierung und Weiterentwicklung des NAP verstärkt die Perspektiven Betroffener einholen: Kontaktaufbau zu Frauen, die aus der Prostitution ausgestiegen sind (zum Beispiel das Netzwerk Ella)
  • Erfahrungswissen von Fachberatungsstellen muss handlungsleitend werden – nicht nur statistische Daten.

 

5. Prostitution ist sexuelle Ausbeutung

 

Wer sexuelle Ausbeutung wirksam bekämpfen möchte, muss bereit sein, die strukturellen Ursachen kritisch zu reflektieren. Prostitution ist keine gesellschaftlich neutrale oder unproblematische Realität. Der Schutz betroffener Frauen setzt voraus, dass ihnen echte Perspektiven eröffnet werden, und die Menschenrechte und die Menschenwürde gewahrt bleiben. 

Die Trennung zwischen vermeintlich „freiwilliger“ Prostitution und Zwangsprostitution muss überwunden werden, insofern Prostitution immer eine Form sexueller Ausbeutung und geschlechtsspezifischer Gewalt darstellt. Das heißt nicht, den Straftatbestand ‚Zwangsprostitution‘ abzuschaffen. Vielmehr geht es um die gesellschaftliche Anerkennung der Notlagen, Zwangssituationen und der Fremdbestimmung, die Frauen in die Prostitution bringen. Eine freiheitliche und menschenrechtsorientierte Gesellschaft kämpft gegen jede Form der Kommerzialisierung menschlicher Körper und sexuelle Ausbeutung und Gewalt und muss dafür Sorge tragen, dass kein Mensch in die Situation kommt, seinen Körper zu verkaufen. Und die Gesellschaft ist verantwortlich, dass diese Notlagen nicht von Profiteuren missbraucht werden. 

Der Nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel bietet die Gelegenheit, nicht nur konkrete Maßnahmen zu stärken, sondern auch eine wertegeleitete Haltung zu verankern – orientiert an den Prinzipien von Frauenrechten, Selbstbestimmung und der Menschenwürde.


 

[1] So heißt es im aktuellen Koalitionsvertrag: „Deutschland ist zu einer Drehscheibe beim Menschenhandel geworden.“ S. 103, Zeile 3277

[2] Nationaler Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen (NAP MH), S. 8

[3] Frauen sind in der Prostitution überproportional vertreten. Männer und trans identifizierte Menschen sind in den Forderungen inkludiert.

[4] Ebd. Seite 8

[5] Freier machen sich strafbar, auch wenn sie bei Sexkauf leichtfertig verkennen, dass es sich um eine Betroffene von Menschenhandel handelt.

[6] Bundeslagebild Menschenhandel 2024, S. 5

[7] Siehe dazu Positionspapier des BVNMs: Prostitution und Gleichstellung

 

 

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